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Doppelte Haushaltsführung – So setzen Monteure ihre Unterkunft steuerlich ab

Doppelte Haushaltsführung – So setzen Monteure ihre Unterkunft steuerlich ab

📅 2026-10-21

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Einsatzort benötigt, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen über die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Ein Überblick für Monteure, Handwerker und entsendende Firmen.

Inhalt

  1. Voraussetzungen
  2. Absetzbare Kosten
  3. In der Praxis
  4. Häufige Fragen

Voraussetzungen

Welche Kosten sind absetzbar?

💡Gut zu wissen: Für die Steuererklärung ist eine nachvollziehbare Rechnung hilfreich. fairschlafen stellt auf Wunsch eine Firmen- oder Einzelrechnung aus.

In der Praxis

Für Monteure und Handwerksteams, die über Wochen oder Monate in Leipzig im Einsatz sind, eignet sich eine möblierte Wohnung oft besser als ein Hotel: geringere Kosten pro Nacht bei längerem Aufenthalt und eine Rechnung, die sich für die Steuererklärung oder die Abrechnung mit dem Arbeitgeber eignet.

⚠️Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine individuelle Steuerberatung. Für die konkrete steuerliche Behandlung im Einzelfall empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater oder der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers.

Häufige Fragen

Gilt die doppelte Haushaltsführung auch für kurze Einsätze?

Die steuerliche Anerkennung hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom eigenen Hausstand und der beruflichen Veranlassung. Eine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.

Kann ich eine Rechnung für die Steuererklärung bekommen?

Ja, fairschlafen stellt auf Wunsch eine Rechnung für Privatpersonen oder Firmen aus.

Was ist mit dem Verpflegungsmehraufwand?

Dieser kann als Pauschale geltend gemacht werden, allerdings nur für die ersten drei Monate am selben Einsatzort.

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